Wudzdog Open Air

General terms and conditions of

Wudzdog Open Air

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Waldgeister Dornstadt

e.V. beschreiben die gültigen Vertragsbedingungen, die mit dem Erwerb eines Tickets

durch einen Verbraucher oder einen Unternehmer (nachfolgend “Besucher”) für die auf

dem Ticket ausgeschriebene Veranstaltung der der Waldgeister Dornstadt e.V.

(nachfolgend “Veranstalter”) einhergehen. Ferner gelten die Haus- und Geländeordnung

der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer

Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

2. Diese AGB gelten über den gesamten Verlauf der auf dem Ticket ausgeschriebenen

Veranstaltung und der Besucher verpflichtet sich, ihnen Folge zu leisten.

Individualabreden zum Erwerb eines Tickets sind ausgeschlossen.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand

3. Für nachfolgend beschriebene Geschäftsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

4. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen.

Personenkreis und Anlaufstellen

5. „Besucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu

Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

6. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine

rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung

ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragsschluss

7. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich

zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter

zustande.

8. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter verifizierten OnlinePortale oder über geeignete, vom Veranstalter verifizierte Vorverkaufsstellen

(nachfolgend “Ticket-Partner“). Die verifizierten Ticket-Partner sind den Internetseiten

der Veranstaltung zu entnehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen

Ticket-Partner werden bei erfolgreichem Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.

9. Die Übersendung des Tickets auf elektronischem oder physischem Wege kommt der

Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gleich. Die Übermittlung des Tickets

erfolgt ausschließlich nach Zahlung des Kaufpreises. Der Veranstalter behält es sich vor,

die Vertragsabwicklung einem von ihm verifizierten Ticket-Partner zu übertragen.

Widerrufsbelehrung

10. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes

vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im

Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen

spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei

Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene

Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

Absage & Rückerstattung

11. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Auf der Veranstaltungsseite finden die

Besucher daher rechtzeitig alle Informationen bzgl. Absage und Programmänderung. Es

wird den Besuchern daher dringend empfohlen sich rechtzeitig vor Reiseantritt auf den

Internetseiten der Veranstaltung über aktuelle Änderungen zu Informieren.

12. Der Besucher kann im Falle einer Absage vor Veranstaltungsbeginn die Erstattung des

Nennwerts der Eintrittskarte verlangen. Es erfolgt die Rückabwicklung bei OnlineBuchung über den Ticketpartner, bei Direktbezug über den Veranstalter selbst.

13. Bei Veranstaltungen mit mehreren Künstlergruppen können Programmänderungen

eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen)

um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner

Künstler(gruppen) bestehen nicht. Bei Einzelkonzerten besteht dieser Anspruch nur dann

nicht, wenn der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt z.B. bei Absage

der Vorgruppe.

14. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird

nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei

Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende

Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise

Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

15. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche

oder sonstige Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig

räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des

Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den

Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu

leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

16. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer potenziellen Gefährdung der Besucher die

Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abbrechen. Ein Anspruch auf

Rückerstattung des Eintrittspreises auf Grund von Unterbrechung oder Abbruch zur

Gefahrenvermeidung bestehet nicht.

17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die den Anweisungen des

Veranstalters oder seinen Erfüllungsgehilfen wiederholt nicht Folge leisten, teilweise

oder ganz vom Festivalgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des

Eintrittspreises besteht nicht.

18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die randalieren, die Eigentum des

Veranstalters oder der von ihn beauftragten Unternehmen und Personen beschädigen

oder entwenden oder andere Besucher verletzen, diskriminieren oder ihnen Gewalt

androhen vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

Ticketübertragung

19. Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem

auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden. Dasselbe gilt für

Hardcover-Tickets – sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar.

20. Personalisierte Tickets können nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Ticket

abgedruckt ist. Hardcover-Tickets – sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar –

werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen (z.B. zur PandemieBekämpfung) und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO)

ggf. am Eingang nachpersonalisiert und in den Systemen des Veranstalters unter den

jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen befristet gespeichert. Der Veranstalter weist

den Besucher im Zuge des Nachpersonalisierungsvorgangs entsprechend auf die

geltenden jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen explizit hin. Der Besucher muss diesen

zustimmen. Sollte der Besucher die Zustimmung verweigern, kann ihm die Einlösung des

Tickets verwehrt werden. Dies begründet keinen Widerruf des Ticketkaufs.

21. Sollte ein Inhaber eines personalisierten Tickets sein Ticket auf eine andere Person

übertragen wollen, kann er dies über das Online-Portal des Ticket-Partners tun, sofern

dies für die jeweilige Veranstaltung gestattet ist. Es fallen ggf. Gebühren an. Details zum

Übertragungsprozess finden sich in den jeweiligen FAQ auf den Internetseiten der

Veranstaltung.

22. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Veranstaltungstickets ist nicht gestattet.

23. Die Veranstaltungstickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten

Ticketpreis privat veräußert werden.

24. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der

Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Das Veranstaltungsticket verliert

seine Gültigkeit.

Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

25. Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es

sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer

enthalten.

26. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall

weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu

tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch

Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder

einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf

die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb

der Europäischen Union erfolgt, der Besucher die Zahlung aber von einem Land

außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

27. Die Zahlungs- und Liefermöglichkeit/en wird/werden dem Besucher von den TicketPartnern mitgeteilt.

Jugendschutz

28. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines

Erziehungsberechtigten und längstens bis 22 Uhr unter den Voraussetzungen des § 5

JuSchG Zutritt zum Veranstaltungsgelände

29. Personen ab 16 haben längstens bis 24 Uhr unter den Voraussetzungen des § 5 JuSchG

Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Nach 24 Uhr ist der Aufenthalt auf dem

Veranstaltungsgelände nur noch in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer

erziehungsbeauftragten Person gestattet. Ein entsprechendes Formular, das die

Erziehungsbeauftragung darlegt, ist in diesem Zeitraum jederzeit mitzuführen.

Rausch- und Betäubungsmittel

30. Der Konsum von Alkohol ist nur ab 16 Jahren und nur unter den Bestimmungen des

Jugendschutzgesetzes § 9 JuSchG erlaubt.

31. Rauchen und der Erwerb von Tabakwaren ist Kindern und Jugendlichen nicht gestattet.

Die Bestimmungen des § 10 JuSchG sind einzuhalten.

32. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, einsehbar unter

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html(opens in a new tab).

33. Bei Zuwiderhandlung ist den Anweisungen des Veranstalters oder seiner

Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

34. Der Konsum und Verkauf von im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes illegaler

Substanzen ist grundsätzlich verboten.

Hygienebestimmungen

35. Es gelten die jeweilige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayLfSMV) des Landes

Bayern sowie die Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland. Die genaue Umsetzung

kann den Internetseiten der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden. Die Besucher

verpflichten sich, den gültigen Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben Folge zu

leisten.

Geländeordnung

36. Den Anweisungen des Veranstalters, sowie seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge

zu leisten.

37. Das gesamte Gelände, sowie die darauf befindlichen Einrichtungen, wie z.B. die mobilen

Toiletten und Waschgelegenheiten, sowie die umliegenden Wiesen, Wälder und

Privatgelände sind grundsätzlich sauber zu halten.

Einlass

38. Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände, sowie Park und Campingplatz erfolgt nur mit

im Sinne dieser AGBs gültigem Veranstaltungsticket. Das Ticket gilt als eingelöst, wenn

der Besucher gegen Vorlage desselben eine Zugangsberechtigung (z.B. ein

Einlassbändchen) erhält.

39. Der Einlass und Wiedereinlass erfolgt nur mit unbeschädigter Zugangsberechtigung, z.B.

im Falle eines Zugangsbändchens, wenn dieses unbeschädigt am Arm des Besuchers

getragen und am Einlass unaufgefordert vorgezeigt wird.

40. Es obliegt dem Veranstalter, im Einzelfall die Gültigkeit der Zugangsberechtigung zu

kontrollieren.

Mitgebrachte Gegenstände

41. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Laserpointern sowie

Waffen (z.B. Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei

Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass dies eine

Rückerstattung des Ticketwerts zur Folge hat.

42. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über die

gängige Car Hi-Fi-Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Das Ordnungspersonal ist

berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu

verwahren.

43. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und

07.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände.

Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

44. Beim Einlass zum Veranstaltungsgelände findet eine weitere Sicherheitskontrolle statt.

Die Security ist befugt, Leibesvisitationen vorzunehmen.

45. Auf dem Veranstaltungsgelände sind ein(e) 0,5l Plastikflasche bzw. Tetra Pak je Person

erlaubt.

46. Das Mitbringen von professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras, sowie

Notebooks und Tablets ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und

Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Erlaubt

sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine

Filmkameras), sowie das privat genutzte Smartphone.

47. Die digitale oder nicht digitale Verbreitung jedweder Aufnahme ist vollständig untersagt.

Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

48. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten

Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten. Der Verkauf und das Feilbieten von

Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt

untersagt.

Campingplatz/Parkplatz

49. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf dem als Campingplatz ausgewiesenen

Plätzen und nur mit gültiger Zugangsberechtigung genehmigt. Den dafür abgestellten

Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten.

50. Das Campen auf den umliegenden Wiesen und Wäldern bzw. Privatgeländen ist

strengstens untersagt.

51. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen

gerechnet werden.

52. Die Öffnungszeiten/Schließungszeiten des Campingplatzes kann den Internetseiten der

Veranstaltung entnommen werden.

53. Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen,

dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den

sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Flucht- und Rettungswege sind ausnahmslos

jederzeit freizuhalten.

54. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch

abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers

zu beseitigen.

55. Offenes Feuer ist generell untersagt. Das Grillen in geeigneten Feuerwannen ist erlaubt,

wenn diese nicht direkt auf dem Boden stehen.

56. Das Graben von Löchern jeglicher Art in den Wiesen oder sonstige mutwillige

Beschädigung ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom

Festivalgelände und es muss mit einer Anzeige der jeweiligen Grundstücksbesitzer

gerechnet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

57. Aggregate zur Stromerzeugung sind nicht gestattet. Das Sicherheitspersonal ist

berechtigt diese für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.

58. Glasflaschen oder Glasbehälter ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, sowie

Park- und Campinggelände, nicht gestattet.

Müll

59. Bei Veranstaltungen mit Camping o.ä. werden Müllsäcke kostenlos am

Ticketkontrollpunkt ausgehändigt. Der Müll kann zu den jeweiligen Zeiten an den

Müllabgabestationen abgegeben werden. Detaillierte Informationen finden sich auf der

Internetseite der Veranstaltung oder in den Veranstaltungsprogrammen und Flyern.

60. Jedwede Entsorgung von Sperrmüll oder sonstigen Großmengen ist untersagt und wird

zur Anzeige gebracht.

61. Umweltschutz und das Vertrauen der Eigentümer der Veranstaltungsstätten stehen im

Fokus des Veranstalters. Die Besucher verpflichten sich, ihr Areal auf dem

Veranstaltungsgelände, sowie auf dem Park- und Campingplatz so zu hinterlassen, wie

sie es vorgefunden haben.

Haustiere und Nutztiere

62. Das Mitbringen von Haustieren oder Nutztieren ist generell unerwünscht, auf dem

Veranstaltungsgelände ist es untersagt.

Haftungsausschluss

63. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen

Darbietungen.

64. Bei Musikveranstaltungen kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und

Gesundheitsschäden bestehen. Es wird den Besuchern empfohlen, geeignete

Gehörschutzmaßnahmen zu ergreifen. Kinder unter 14 Jahren sind verpflichtet

gehörschützenden Kopfhörer auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Der Veranstalter

übernimmt keine Haftung für etwaige Hörschäden.

65. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht

für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte

entstehen.

66. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet

nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte

entstehen.

67. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände, sowie auf dem Park und Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.