Ab geht die Lutzi Festival

General terms and conditions of

Ab geht die Lutzi Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AB GEHT DIE LUTZI! Festival

Stand 04.06.2023

Allgemeine Bestimmungen

Das Festival findet bei jeder Witterung, größtenteils im Freien statt. Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung im Falle von höherer Gewalt, insbesondere von Unwetter, Pandemien o.Ä. abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, der Festival Mitarbeiter und insbesondere der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahingehend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gehörschutz ist auf dem Gelände erhältlich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.

Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Festivalgelände ist verboten.

Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf den Campingplatz ist gestattet. Siehe auch Punkt Camping auf Seite 3.

Jeglicher Verkauf von Merchandise Artikeln ist untersagt.

Professionelle Audio- und Videogeräte sind nicht gestattet. Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind verboten. Das Mitbringen von analogen und digitalen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt.

Werbung sowie das Verteilen von Werbemitteln auf dem Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Etwaige Ausnahmen werden vom Veranstalter erteilt.

Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Auf dem Festivalgelände stehen ausreichend Toiletten und Handwaschmöglichkeiten zur Verfügung. „Wildpinkeln“ und jegliches Erleichtern auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet und wird mindestens mit sofortigem Platzverweis geahndet.

Bei Verlust von Tickets, Pfandmarken oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.

Auf dem Festivalgelände (inkl. Parkplatz und Campingplatz) werden Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt, vervielfältigt und genutzt (z.B. für aktuelle Berichterstattung bzw. Dokumentationen, die via Print-Medien, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden). Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Besucher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.

Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten oder der Teilnahme auf Grund einer kostenfreien Einladung akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der/die Eintrittskarteninhaber/in bzw. der Veranstaltungsteilnehmer die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Besucher auf diese Regelung hinzuweisen.

Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl von Zuschauern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.

Programm

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

Ton- und Filmaufnahmen

Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.

Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen von auftretenden Künstler/innen im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

Der Besucher stimmt zu, dass die Veranstaltung durch Foto- Film- und Tonaufnahmen aufgezeichnet oder im Live-Stream verbreitet wird. Der Besucher überträgt dem FC Einigkeit Rottershausen kostenfrei das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Foto- Film- und Tonmaterial in allen erdenklichen Medien und Nutzungsarten, auch für kommerzielle bzw. werbliche Zwecke, zeitlich und räumlich unbegrenzt, sowohl selbst zu verwenden als auch an Dritte weitergeben und veröffentlichen zu dürfen. Dem Besucher bleibt das Recht vorbehalten, gegenüber dem FC Einigkeit Rottershausen schriftlich zu erklären, dass er nicht mit der Aufzeichnung der Foto- Film- und Tonaufnahmen oder der Verbreitung im Live-Stream einverstanden ist.

Kartenvorverkauf

Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse/am Einlass vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für im Vorverkauf erstandene Karten als auch den Verkauf an der Abendkasse sowie Einlass über die Gästeliste.

Bei Erwerb von Festivaltickets über vom Veranstalter beauftragte Anbieter, gelten neben den AGB des Festivalveranstalters ebenfalls die AGB des jeweiligen Ticketanbieters.

Das neue Fernabsatzgesetz

Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht der per Fernabsatz erstandenen Ware vor.

Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Das bedeutet: die Kartenbestellung ist verbindlich!

Nach § 312b Absatz 3 Unterabsatz 6 BGB sind Ticketkäufe verpflichtend, ein Widerruf der Bestellung ist nicht möglich. Die Leistung wird nach Eingang der Zahlung erbracht.

Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

• A) Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

• B) Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zum Zweck des Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.

Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! (Informationen unter www.dielutzi.de)

Zugang zum Festivalgelände - Sicherheit

Die Sicherheitskräfte (Ordner) des Lutzi Festivals führen am Eingang und entlang des Festivalareals, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden.

Den Anordnungen der Sicherheitskräfte, der Festivalmitarbeiter und der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

Die Security führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen.

Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken und Speisen allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen, Tieren sowie Waffen ist generell untersagt. Taschen, Beutel und Rucksäcke bis zu einer Größe eines DIN A4 Blatts sind gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis des Festivalgeländes.

Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen die Security gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu verweisen.

Der Veranstalter behält sich vor Personen, welche durch das Tragen und Zurschaustellen von typischen Erkennungs- sowie Abgrenzungsmerkmalen der „Rechten Szene“, beispielsweise szenetypischem Merchandise, Tätowierungen oder Gesten, auffallen, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern oder diese des Geländes zu verweisen.

Sollte ein Festivalbesucher vom Hausrechtsinhaber Hausverbot bekommen, werden vom Betroffenen „zum Schutz privater Rechte“ die Personalien festgestellt und ein Lichtbild angefertigt. Die Daten werden für die Veranstaltungsdauer gespeichert und danach gelöscht. Die Daten stehen nur dem Ordnungspersonal zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass der Betroffene nicht wieder in das Gelände eindringen kann.

Falls der Betroffene mit dieser Maßnahme nicht einverstanden ist, so wird in der Regel die Polizei verständigt, um durch diese die Identität hoheitlich feststellen zu lassen. Nach den Umständen des Einzelfalles wird auch eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruch in Erwägung gezogen.

Der Veranstalter prüft in jedem Falle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betroffenen.

Diese Verfahrensweise wurde mit der Polizei abgesprochen.

Jugendschutz für Personen unter 14 Jahren

Der Zutritt zum Festivalgelände ist Personen unter 14 Jahren nur in Begleitung der Eltern gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht wird für diese Personengruppe nicht akzeptiert.

Der Zutritt zum Campingplatz ist Personen unter 14 Jahren, auch in Begleitung der Eltern, nicht gestattet.

In folgenden Bereichen dürfen sich Personen unter 14 Jahren nicht aufhalten:

• Bar / Cocktailbar

• Im gedrängten Publikum in der Zeltbühne

(Gedränge am Wellenbrecher und Lärm stellen hier ein sehr hohes Risiko dar. Sobald das Zelt sich füllt, bitten wir darum das Zelt mit den Kindern zu verlassen)

• Gesamte E – Box

• Im gedrängten Publikum zwischen Hauptbühne und FOH

Als Veranstalter nehmen wir uns das Recht heraus, am Festivalabend den Zugang zu gewissen Bereichen weiter einzuschränken, sofern ein Risiko für das Wohl von Kindern und Jugendlichen besteht.

Camping

Der Campingplatz ist zu den auf der Homepage (www.dielutzi.de/ camping) angegebenen Zeiten geöffnet. Wild-Campen, insbesondere auf den Parkflächen, ist nicht erlaubt.

Es wird pro Person eine Campinggebühr sowie ein Müllpfand erhoben.

Während der Nachtruhe von 24.00 bis 07.00 ist nur gemäßigte Lautstärke gestattet.

Personen ohne Festivalticket bzw. Personen unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zum Campingplatz.

Stromerzeuger (Aggregate), Benzin, Gasbehälter über 250g, Glas in jeglicher Form, offenes Feuer, flüssige Grillanzünder/ Brandbeschleuniger und Trockeneis sind auf dem Festivalgelände und dem Campinggelände verboten. Jegliche Art von Gashupen, Vuvuzelas, Pyrotechnik, Waffen, Fluggeräten und Schleudern sind ebenfalls verboten. Möbel jeglicher Art, Kühlschränke und Matratzen sind nicht gestattet.

Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Schäden jeglicher Art. Die Campingplätze werden nicht bewacht.

Müll muss im bereitgestellten Container entsorgt werden. Illegale Müllentsorgung im Wald oder den umliegenden Feldern ist strengstens untersagt. Bei Erkennen werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Grillen ist (außer bei Waldbrandgefahr) auf dem Campinggelände gestattet. Dabei sind handelsübliche Grills zu verwenden. Bei Holzkohlegrills ist ein ausreichender Abstand zwischen Untergrund und Glutschale zu gewährleisten. Auf dem Boden stehende Feuertöpfe oder offene Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten. Funkenflug ist zu vermeiden.

Gaskocher / Kochplatten / Gas-Grillgeräte, bei denen der Gasbehälter direkt mit dem Kochgerät verschraubt oder eingesteckt wird sind erlaubt. Konstruktionen, die einen Schlauch zwischen Behälter und Kochgerät benötigen sind nicht gestattet. Gasbehälter über 250g sind nicht gestattet.

Sanitäre Anlagen sind auf dem Festival und Campinggelände vorhanden.

Parken

Infos zu Anfahrt und Parkmöglichkeiten gibt es unter www.dielutzi.de/anfahrt. Es ist grundsätzlich der Beschilderung und den Anweisungen der Parkeinweiser folge zu leisten. Der Parkplatz schließt am Sonntag des Festivalwochenendes um 16.00 Uhr. Bis dahin müssen alle Fahrzeuge das Parkplatzgelände verlassen haben. Um ein Verkehrschaos zu verhindern ist die offizielle Parkfläche des Lutzi Festival zu verwenden und bei Ankunft und Abfahrt immer der Beschilderung und den Anweisungen der Parkplatzordner zu folgen.

Parken auf fremden Privatgrundstücken, vor Einfahrten und auf Flächen des Festivalgeländes ist strengstens untersagt. Der Veranstalter stellt ausreichend offizielle Parkflächen zur Verfügung.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).

Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.

Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

Pandemieregelung - Covid19

Zum Veranstaltungstermin gültige Maßnahmen und Verhaltensregeln des Infektionsschutzes sind zu befolgen. Ein Nichtbefolgen kann ein Hausverbot durch den Veranstalter zur Folge haben.

Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zutrittsbeschränkung aufgrund des Impf- oder Teststatus oder aufgrund einer möglichen Covid-Erkrankung oder aufgrund von direktem Kontakt zu einem Covid-Erkrankten.

Der Gast verpflichtet sich mit dem Ticketkauf im Falle einer ihm bekannten Covid-Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben bzw. bei Feststellung während des Festivals dies umgehend dem Sicherheitspersonal anzuzeigen.

Weiter behält sich der Veranstalter das Recht vor, von der dem Gast bekannten und gewohnten Veranstaltungsform (z.B. hinsichtlich maximaler Besucherzahl, Bewegungsfreiheit der Gäste, etc.) abzuweichen, falls dies geltende Corona-Auflagen nötig machen.

Schadensersatz

Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.

Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.

Persönliche Angaben

Persönliche Angaben in Formularfeldern auf der Webpräsenz des Veranstalters werden von diesem ausschließlich zu internen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit der Angabe der persönlichen E-Mail Adresse in Formularfeldern auf der Webpräsenz des Veranstalters, erklärt sich der Nutzer bereit, weitere Informationen bezüglich des Lutzi Festivals in elektronischer Form beispielsweise per Newsletter zu erhalten. Der Nutzer kann aus dieser Leistung zu jeder Zeit zurücktreten, durch die Kontaktaufnahme per E-Mail: [email protected]

Aktualisierungen

Anweisungen und Regelungen die der Veranstalter nach der Erstellung dieser AGB auf seiner Webseite oder in sozialen Medien veröffentlicht sind als Teil dieser AGB zu sehen und werden in die nächste Version eingearbeitet.