Cologne on Pop GmbH

General terms and conditions of

Cologne on Pop GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER C/O POP 2024

§ 1 ALLGEMEINES, ANBIETERKENNZEICHNUNG, VERANSTALTERIN, GELTUNGSBEREICH, KOOPERATIONSPARTNER*INNEN

1. Die cologne on pop (nachfolgend “c/o pop“ genannt) ist ein Musik-/Entertainment Festival und Branchentreffen. Sie besteht aus einem Musik- und Unterhaltungsfestival (nachfolgend “c/o pop Festival“ genannt) sowie einer Convention für Interessierte und Fachbesucher (nachfolgend “c/o pop Convention“ genannt). Die c/o pop findet vom 24. bis 28. April 2024 in Köln statt.

2. Anbieterin der Website und Veranstalterin der c/o pop ist die: cologne on pop GmbH, Bartholomäus-Schink-Str. 4, 50825 Köln fon +49-(0)221-998 911 00 // fax +49-(0)221-998 911 99 [email protected], www.c-o-pop.de  vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Norbert Oberhaus („Veranstalterin“).

3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Teilnehmer*innen der c/o pop (nachfolgend “Besucher*innen“ genannt) und der vorgenannten Veranstalterin. Hinsichtlich des Ticketverkaufs sind ergänzend noch die AGB von “ Höme - Für Festivals GmbH“ zu berücksichtigen (im Einzelnen siehe unten unter § 2 Nr. 3).

4. Teilweise werden die Veranstaltungen in Kooperation mit diversen Kölner Veranstaltungsorten durchgeführt (nachfolgend “Kooperationspartner*innen“ genannt). Besucher*innen verpflichten sich, sich nach den in dem jeweiligen Veranstaltungsort geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Hausordnungen sowie insbesondere den Weisungen des dortigen Sicherheitspersonals zu richten.

§ 2 PROGRAMM, NAHVERKEHR, TICKETPARTNER*IN, MINDESTALTER, COVID und HYGIENEKONZEPT, TICKETS,

Die CMW findet vom 23.-27.10.2024 in Köln statt. Die einzelnen Veranstaltungsorte entnehmt Ihr bitte unserer Homepage http://www.colognemusicweek.de (nachfolgend: “Homepage“ genannt). Bitte beachtet auch kurzfristige Änderungen und Ankündigungen auf unserer Homepage.Teilweise werden die Veranstaltungen in Kooperation mit diversen Kölner Clubs durchgeführt (nachfolgend: „Kooperationsveranstalter“ genannt).

Der/die Besucher*inhat sich daher nach den in dem jeweiligen Club/Veranstaltungsort geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestimmungen, sowie den Weisungen des dortigen Sicherheitspersonals zu richten. Bitte seid ggf. frühzeitig da, da die Kapazitäten der Veranstaltungsorte begrenzt sind. Ihr könnt Tickets jeweils für die einzelnen Tage (nachfolgend: “Tagesticket(s)" genannt) oder den gesamten Festivalzeitraum (nachfolgend: "Festivalticket(s)" genannt) erwerben. Die Tickets können im Vorverkauf („VVK“) bereits über den Online- Ticket- Shop (nachfolgend insgesamt: “Vorverkaufsstelle“ genannt), oder am Veranstaltungstag selbst an der Abendkasse(„AK“), erworben werden. Die Vorverkaufsstelle behält sich im jeweiligen Einzelfall vor, den Ticketverkauf zu begrenzen, um zu vermeiden, dass Tickets in großen Mengen eingekauft und dann weiter verkauft werden. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Teilnahme an der NRW Music Conference ist kostenlos, eine Teilnahmeberechtigung besteht jedoch nur nach vorheriger Anmeldung / Bewerbung über unsere Homepage.

Die Darstellung der verschiedenen Veranstaltungen auf unserer Homepage stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Die auf unserer Homepage ausgewiesenen Preise verstehen sich als Preise inkl. der gesetzl.MwSt. und zzgl. einer von der Vorverkaufsstelle erhobenen Vorverkaufsgebühr. Bevor Ihr Eure Anmeldung zur NRW Music Conference abschickt, geben wir Euch die Möglichkeit, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen.

Indem Ihr eine Bestellung im Rahmen des Bestellvorgangs an uns absendet, gebt Ihrein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB auf Abschluss einer kostenlosen Teilnahme an der NRW Music Conference mit uns ab. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Tickets für die NRW Music Conference könnt Ihr den Anmeldevorgang nicht abschließen oder Ihr werdet umgehend darüber informiert. Bitte benachrichtigt uns unter info(at)c-o-pop.de, wenn Ihr trotz erfolgreicher Anmeldung doch nicht an der NRW Music Conference teilnehmen könnt, damit wir den für Euch reservierten Platz einem anderen Teilnehmer zur Verfügung stellen können. Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 gelten, soweit der Kooperationsveranstalter dies nicht abweichend regelt.

§ 3 EINLASS, EINLASSKONTROLLE, KAPAZITÄTSBEGRENZUNG: Neben den unter § 2 Nr. 5 geregelten COVID- Sonderregelungen und unserem Hygienekonzept gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen der c/o pop 2023:Der Einlass zu einer Veranstaltung der c/o pop 2023 ist, mit Ausnahme der „for free“ Veranstaltungen, nur mit Vorzeigen eines für die Veranstaltung passenden Bändchens - bzw. Einzeltickets möglich, welches am Eingang vorzuzeigen ist. Das Bändchen ist um das Handgelenk zu tragen. Mit dem Eintausch des Tickets, bzw., dem Ablösen des Bändchens, verliert die Eintrittskarte / das Bändchen ihre/seine Gültigkeit. Im Falle des Verlustes eines Bändchens oder einer Eintrittskarte wendet Euch bitte an [email protected] wird darauf hingewiesen, dass die räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungsorte begrenzt sind. Der Zugang mit einem Einzelticket wird garantiert. Bei den übrigen Tickets empfiehlt sich ein rechtzeitiges und frühzeitiges Erscheinen, insbesondere, wenn ein Besucher mit einem Tagesticket Eintritt erhalten möchte.Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Veranstalterin ist bei verweigertem Zutritt aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenze ausgeschlossen. Ein Zugang ist jedoch dann wieder möglich, wenn ausreichend Personen den Veranstaltungsort verlassen.Bei dem Einlass zu einem Veranstaltungsort erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Ggf. darf der Besucher*in nur eine bestimmte Taschengröße (z.B. max. DINA4) in den Veranstaltungsort reinnehmen, entsprechende Begrenzungen werden spätestens am Veranstaltungstag auf unsere Homepage und/ oder die des Veranstaltungsortes bekannt gegeben. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Einlass zu einer Veranstaltung zu verweigern, sollte der Besucher*in dazu aus wichtigem Grund Anlass geben. Als wichtiger Grund gilt neben den unter § 2 Nr. 5 näher bestimmten Gründen im Zusammenhang mit der Pandemie und den Kontrollen, insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers*in, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/ oder Einstellung dessen, das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (im Einzelnen unter § 8 aufgeführt). Als wichtiger Grund gilt weiter das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (siehe § 9). Auch bei Verletzung des Jugendschutzes (siehe nachfolgend unter § 4) kann der Einlass verweigert werden, im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden.Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 gelten, soweit der Kooperationspartner*in der betreffenden Veranstaltungslocation dies nicht abweichend oder ergänzend regelt.

§ 4 JUGENDSCHUTZ: Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen um 24.00 Uhr den jeweiligen Veranstaltungsort verlassen, soweit sie nicht durch einen Personensorgeberechtigten oder einen sonstigen Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.  

§ 5 ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNGSollte die c/o pop im Ganzen, oder im Falle eines Kaufs eines Einzeltickets die einzelne Veranstaltung, noch vor Beginn abgesagt werden, haben die Besucher*innen einen Anspruch auf eine Erstattung des jeweiligen Ticketpreises gegenüber der Veranstalterin. Eine Rückgabe des Tickets, verbunden mit der Erstattung des Ticketpreises bei Absage einer Veranstaltung, führt “ Höme – Für Festivals GmbH“ in unserem Namen und auf unsere Rechnung die Rückerstattung durch. Sollte die c/o pop aus Gründen von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen (mit Ausnahme von Covid 19, siehe oben Sonderregelungen), besteht für die Besucher*innen kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.Die Veranstalterin behält sich das Recht auf Änderungen bezüglich des Ortes, der Zeit und dem Programm der c/o pop vor, solange sich diese in einem für den Besucher*in zumutbarem Rahmen bewegen. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher*in hinzunehmen, solange diese nicht gravierend sind. Änderungen werden seitens der Veranstalterin so schnell wie möglich bekannt gegeben.Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Besuchers, der ein Tagesticket oder ein Conventionticket erworben hat. Bei dem Einzelticket kommt es auf den Einzelfall an und die Zumutbarkeit der Änderung.Es besteht kein Sitzplatzanspruch mit Ausnahme des Einzelkonzertes im Schauspiel Köln gemäß dem Saalplan sowie ggf. weiteren Einzelkonzerten.

§ 6 LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ: Wir weisen darauf hin, dass bei den einzelnen Veranstaltungen aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Die Veranstalterin trägt Sorge durch Auswahl des geeigneten Veranstaltungsortes, die technische Ausstattung sowie die Begrenzung der Lautstärke, dass keine dauerhaften Hör- oder Gesundheitsschäden entstehen. Es wird jedoch unabhängig davon empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden.

§ 7 HAUSRECHT, VERBOTE: Während der gesamten c/o pop wird das Hausrecht von Veranstalterin, bzw., von den Kooperationspartnern*innen ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten. Dem Besucher*in sind gewerbsmäßige Handlungen während einer Veranstaltung verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit der Veranstalterin abgestimmt. Pogen, stage -diving, crowd -surfing und das Klettern auf Bühnen oder ähnliches ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in einen Veranstaltungsort ist verboten. Vergehen oder Straftaten sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Sollte ein Besucher*in gegen vorbenannte Verbote (sowie nachfolgend §§ 8 und 9) verstoßen, kann ein Verweis von einem Veranstaltungsort erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind dann ausgeschlossen.

§ 8 GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL, GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDEGetränke werden bei den jeweiligen Veranstaltungen kostenpflichtig ausgegeben.Dosen, Plastikflaschen, Glasbehälter jeder Art, sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen oder Lebensmittel, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sind grundsätzlich verboten.

§ 9 FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTEDas Fotografieren mit professionellen Spiegelreflex-Kameras bei einer Veranstaltung ist generell verboten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist im Übrigen Folge zu leisten. Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten.Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis der Veranstalterin und/oder eines Künstlers*in gemacht werden, verboten. Die Veranstalterin ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.

§ 10 HAFTUNGUnsere Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere grundsätzlich keine Haftung der Veranstalterin für beschädigte, gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten unsererseits beruht. Soweit wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wir haften auch für unsere gesetzlichen Vertreter*in und Erfüllungsgehilfen*innen.Als Besucher*in stellst Du uns demgegenüber auf erstes Anfordern frei und erteilst unaufgefordert alle angefragten Informationen, wenn Du schuldhaft einen Schaden gegenüber einem Dritten (bspw. anderer Besucher*in, Künstler*in, Speaker*in, Personal) im Rahmen einer c/o pop- Veranstaltung verursacht hast und dieser Dritte uns in Anspruch nimmt.

§ 11 NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTEDer Besucher*in erklärt sich mit dem Betreten einer Veranstaltung im Rahmen der c/o pop unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während dieser Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung der c/o pop in allen Medien von uns und Dritten umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material ggf. Sponsorenakquise betrieben werden darf.

§ 12 SONSTIGES/ SCHLUSSBESTIMMUNGENNebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Textformerfordernis selbst. Es gilt Deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Köln. Erfüllungsort ist ebenfalls Köln. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.cologne on pop GmbH, Stand: Juli 2024