Cologne on Pop GmbH

General terms and conditions of

Cologne on Pop GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER C/O POP 2022

§ 1 ALLGEMEINES, ANBIETERKENNZEICHNUNG, VERANSTALTERIN, GELTUNGSBEREICH, KOOPERATIONSPARTNER*INNEN

1. Die cologne on pop (nachfolgend “c/o pop“ genannt) ist ein Musik-/Entertainment Festival und Branchentreffen. Sie besteht aus einem Musik- und Unterhaltungsfestival (nachfolgend “c/o pop Festival“ genannt) sowie einer Convention für Interessierte und Fachbesucher (nachfolgend “c/o pop Convention“ genannt). Die c/o pop findet vom 26. bis 30. April 2023 in Köln statt.

2. Anbieterin der Website und Veranstalterin der c/o pop ist die: cologne on pop GmbH, Bartholomäus-Schink-Str. 4, 50825 Kölnfon +49-(0)221-998 911 00 // fax +49-(0)221-998 911 99 [email protected], www.c-o-pop.de  vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Norbert Oberhaus („Veranstalterin“).

3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Teilnehmer*innen der c/o pop (nachfolgend “Besucher*innen“ genannt) und der vorgenannten Veranstalterin. Hinsichtlich des Ticketverkaufs sind ergänzend noch die AGB von “ Höme - Für Festivals GmbH“ zu berücksichtigen (im Einzelnen siehe unten unter § 2 Nr. 3).

4. Teilweise werden die Veranstaltungen in Kooperation mit diversen Kölner Veranstaltungsorten durchgeführt (nachfolgend “Kooperationspartner*innen“ genannt). Besucher*innen verpflichten sich, sich nach den in dem jeweiligen Veranstaltungsort geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Hausordnungen sowie insbesondere den Weisungen des dortigen Sicherheitspersonals zu richten.

§ 2 PROGRAMM, NAHVERKEHR, TICKETPARTNER*IN, MINDESTALTER, COVID und HYGIENEKONZEPT, TICKETS,

1. Programm Die einzelnen Veranstaltungen sowie Veranstaltungsorte entnehmt Ihr bitte unserer Homepage (http://www.c-o-pop.de/). Bitte beachtet kurzfristige Änderungen und Ankündigungen auf unserer Homepage sowie der Website vom jeweiligen Veranstaltungsort. Die Darstellung der verschiedenen Veranstaltungen auf unserer Homepage bzw. in unserem Shop bei “Höme – Für Festivals GmbH“ stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Es ist freibleibend und unverbindlich.

2. Nahverkehr Die c/o pop – Tickets berechtigen nicht zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs.

3. Ticketpartner*inDie c/o pop- Tickets sind über unseren Ticketpartner*in “Höme – Für Festivals GmbH“ erhältlich, der für uns (in unserem Namen und auf unsere Rechnung) den Vorverkauf durchführt. Rechte und Pflichten aus dem Ticketkauf- bzw. Besuchervertrag entstehen mithin ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer*in (und späteren Besucher*in) einerseits und der c/o pop als Veranstalterin andererseits.“Höme – Für Festivals GmbH“ ist von uns ermächtigt, Rechnungen und Gutschriften in unserem Namen und in unserem Auftrag auszustellen. “Höme – Für Festivals“ wird betrieben von der Höme – Für Festivals GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin, Deutschland, E-Mail: [email protected]). Wir verlinken von unserer Website sowie im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen auf die Ticketshops von “Höme - Für Festivals“. Dort findet Ihr auch alle Ticketpreise. Bitte beachtet insbesondere: Bei dem Kauf einer Eintrittskarte für einen bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. “Höme - Für Festivals“ behält sich ferner für den jeweiligen Einzelfall vor, die Bestellung nicht anzunehmen, wenn eine gewisse Anzahl an bestellten Tickets überschritten wird, um zu vermeiden, dass Tickets in großen Mengen eingekauft und dann weiterverkauft werden. Es gelten hinsichtlich des Kartenvorverkaufs, neben diesen AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Höme - Für Festivals GmbH“, abrufbar unter https://tickets.hoemepage.com/agb (nachfolgend: “ Höme - Für Festivals GmbH“ genannt). Zu dem Rangverhältnis gilt: Bei sich wiedersprechenden Bestimmungen gelten diese AGB der c/o pop vorrangig, ergänzende AGB von “ Höme - Für Festivals GmbH“ finden jedoch immer Anwendung. 

4. Mindestalter Besucher*innen der c/o pop & der Cologne Music Week müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

5. Covid- Sonderregelungen, Hygienekonzept: Wir planen die c/o pop 2023 als Präsenzveranstaltung mit unseren Besuchern*innen. Aufgrund der Unwägbarkeiten und der unvorhersehbaren Entwicklung der Pandemie, wissen wir leider nicht, wie sich das Pandemiegeschehen zum Zeitpunkt der Durchführung der c/o pop 2023 entwickeln wird. Wir müssen uns daher pandemiebedingte Änderungen und Anpassungen vorbehalten (bspw. zusätzlicher tagesaktueller Schnell- oder PCR- Test, Datenangaben zur Kontaktdatenverfolgung bis zur vollständigen Absage). Bei allem haben wir Eure Sicherheit sowie die Sicherheit unserer Künstler*innen und Speaker*innen im Blick. Bitte informiert Euch zusätzlich über die zum Zeitpunkt der Durchführung der c/o pop geltenden offiziellen Regelungen und folgt den Empfehlungen. Nachfolgende Differenzierungen haben wir uns, neben den gesundheitlichen Aspekten, unter dem Aspekt der Zumutbarkeit überlegt. Mit dem Stand heute können insbesondere folgende Situationen und Änderungen mit den nachfolgenden Konsequenzen eintreten: a. Absage/Abbruch der c/o pop oder teilweise Einschränkung (bspw. nur Outdoor-Veranstaltungen) aufgrund behördlicher Anordnungen:Rückerstattung/ bzw. bei Abbruch ggf. auch teilweise Rückerstattung des Ticketpreises seitens der c/o pop, keine weiteren Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche (bspw. Reise- und Unterkunftskosten) gegenüber der c/o pop. b. Weitere seitens der c/o pop geforderten Zugangsbeschränkungen, die bspw. den Ticketkauf- sowie den Besuchervertrag unberührt lassen: Maskenpflicht, Abstandregelungen, weitere behördliche Begrenzung der Besucheranzahl einer Location, tagesaktueller offizieller Schnelltest (kein Selbsttest), veranstalterseitig angebotener Test vor Ort, kostenfreier PCR- Test. Vorgenannte Zugangsbeschränkungen führen zu keinen Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen gegenüber der c/o pop. c. Weitere Zugangsbeschränkungen, die beispielhaft den Ticketkauf- sowie den Besuchervertrag betreffen und zu einer Rückabwicklung führen: Kostenpflichtiger PCR- Test, nur noch geimpfte oder geboosterte Besucher haben Zutritt (geboostert: nur soweit keine ausreichende Zeit und Impfkapazität zur Boosterimpfung mehr besteht). Neben der Rückerstattung des Ticketpreises bestehen keine weiteren Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche gegenüber der c/o pop. d. Klarstellend wird festgehalten: Soweit eine Ausnahmegenehmigung vorliegt (z.B. ein Besucher*in kann beispielsweise nicht geimpft werden und besitzt darüber eine ärztliche Bescheinigung), wird ein adäquater Zutritt nach dem dann geltenden Recht ermöglicht, wobei wir uns dann auch vorbehalten, dass der betreffende Besucher*in, zu einem milderen Mittel greift (bspw. dem Tragen einer FFP2- Maske). Klarstellend wir weiter festgehalten, dass Locations auch unterschiedliche Regelungen aus ihrem Hausrecht bestimmen können, die unter die oben genannten zumutbaren Zulassungsbeschränken fallen (bspw. generelle Pflicht, eine FFP2- Maske zu tragen).Daneben gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Einlass unter § 3 und zu Veränderungen unter § 5.6. Tickets: a.  Einzeltickets + Tagestickets + Bundles + c/o pop Convention Ticket: Ihr könnt Tickets für einzelne Konzerte/ Veranstaltungen (nachfolgend “Einzelticket(s) genannt“) oder Tagestickets für jeweils den Donnerstag, Freitag, Samstag und/oder Sonntag der c/o pop- Woche (nachfolgend “Tagestickets“ genannt) erwerben.Ebenfalls wird es Bundles Tickets für unterschiedliche Tage geben.Das gratis Festival- Programm ist von dem regulären Festivalprogramm getrennt. (1) EinzelticketsEinzeltickets gewähren Euch Zutritt zu der jeweiligen Einzelveranstaltung der c/o pop. 2) Tagestickets Tagestickets gewähren Euch Zutritt zu den Veranstaltungen des jeweiligen Tages der c/o pop. Explizit ausgewiesene Einzelveranstaltungen mit eigenem Ticketing sind hier ausgenommen. (3) Bundle TicketsBundle Tickets gewähren Euch Zutritt zu den Veranstaltungen der jeweilige gebuchten Tage der c/o pop. Explizit ausgewiesene Einzelveranstaltungen mit eigenem Ticketing sind hier ausgenommen. (4) c/o pop Conventionc/o pop Convention Tickets gewähren Euch Zutritt zu den Veranstaltungen der c/o pop Convention und des Festivals. Explizit ausgewiesene Einzelveranstaltungen mit eigenem Ticketing sind hier ausgenommen. 

§ 3 EINLASS, EINLASSKONTROLLE, KAPAZITÄTSBEGRENZUNG: Neben den unter § 2 Nr. 5 geregelten COVID- Sonderregelungen und unserem Hygienekonzept gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen der c/o pop 2023:Der Einlass zu einer Veranstaltung der c/o pop 2023 ist, mit Ausnahme der „for free“ Veranstaltungen, nur mit Vorzeigen eines für die Veranstaltung passenden Bändchens - bzw. Einzeltickets möglich, welches am Eingang vorzuzeigen ist. Das Bändchen ist um das Handgelenk zu tragen. Mit dem Eintausch des Tickets, bzw., dem Ablösen des Bändchens, verliert die Eintrittskarte / das Bändchen ihre/seine Gültigkeit. Im Falle des Verlustes eines Bändchens oder einer Eintrittskarte wendet Euch bitte an [email protected] wird darauf hingewiesen, dass die räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungsorte begrenzt sind. Der Zugang mit einem Einzelticket wird garantiert. Bei den übrigen Tickets empfiehlt sich ein rechtzeitiges und frühzeitiges Erscheinen, insbesondere, wenn ein Besucher mit einem Tagesticket Eintritt erhalten möchte.Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Veranstalterin ist bei verweigertem Zutritt aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenze ausgeschlossen. Ein Zugang ist jedoch dann wieder möglich, wenn ausreichend Personen den Veranstaltungsort verlassen.Bei dem Einlass zu einem Veranstaltungsort erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Ggf. darf der Besucher*in nur eine bestimmte Taschengröße (z.B. max. DINA4) in den Veranstaltungsort reinnehmen, entsprechende Begrenzungen werden spätestens am Veranstaltungstag auf unsere Homepage und/ oder die des Veranstaltungsortes bekannt gegeben. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Einlass zu einer Veranstaltung zu verweigern, sollte der Besucher*in dazu aus wichtigem Grund Anlass geben. Als wichtiger Grund gilt neben den unter § 2 Nr. 5 näher bestimmten Gründen im Zusammenhang mit der Pandemie und den Kontrollen, insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers*in, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/ oder Einstellung dessen, das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (im Einzelnen unter § 8 aufgeführt). Als wichtiger Grund gilt weiter das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (siehe § 9). Auch bei Verletzung des Jugendschutzes (siehe nachfolgend unter § 4) kann der Einlass verweigert werden, im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden.Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 gelten, soweit der Kooperationspartner*in der betreffenden Veranstaltungslocation dies nicht abweichend oder ergänzend regelt.

§ 4 JUGENDSCHUTZ: Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen um 24.00 Uhr den jeweiligen Veranstaltungsort verlassen, soweit sie nicht durch einen Personensorgeberechtigten oder einen sonstigen Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.  

§ 5 ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNGSollte die c/o pop im Ganzen, oder im Falle eines Kaufs eines Einzeltickets die einzelne Veranstaltung, noch vor Beginn abgesagt werden, haben die Besucher*innen einen Anspruch auf eine Erstattung des jeweiligen Ticketpreises gegenüber der Veranstalterin. Eine Rückgabe des Tickets, verbunden mit der Erstattung des Ticketpreises bei Absage einer Veranstaltung, führt “ Höme – Für Festivals GmbH“ in unserem Namen und auf unsere Rechnung die Rückerstattung durch. Sollte die c/o pop aus Gründen von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen (mit Ausnahme von Covid 19, siehe oben Sonderregelungen), besteht für die Besucher*innen kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.Die Veranstalterin behält sich das Recht auf Änderungen bezüglich des Ortes, der Zeit und dem Programm der c/o pop vor, solange sich diese in einem für den Besucher*in zumutbarem Rahmen bewegen. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher*in hinzunehmen, solange diese nicht gravierend sind. Änderungen werden seitens der Veranstalterin so schnell wie möglich bekannt gegeben.Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Besuchers, der ein Tagesticket oder ein Conventionticket erworben hat. Bei dem Einzelticket kommt es auf den Einzelfall an und die Zumutbarkeit der Änderung.Es besteht kein Sitzplatzanspruch mit Ausnahme des Einzelkonzertes im Schauspiel Köln gemäß dem Saalplan sowie ggf. weiteren Einzelkonzerten.

§ 6 LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ: Wir weisen darauf hin, dass bei den einzelnen Veranstaltungen aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Die Veranstalterin trägt Sorge durch Auswahl des geeigneten Veranstaltungsortes, die technische Ausstattung sowie die Begrenzung der Lautstärke, dass keine dauerhaften Hör- oder Gesundheitsschäden entstehen. Es wird jedoch unabhängig davon empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden.

§ 7 HAUSRECHT, VERBOTE: Während der gesamten c/o pop wird das Hausrecht von Veranstalterin, bzw., von den Kooperationspartnern*innen ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten. Dem Besucher*in sind gewerbsmäßige Handlungen während einer Veranstaltung verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit der Veranstalterin abgestimmt. Pogen, stage -diving, crowd -surfing und das Klettern auf Bühnen oder ähnliches ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in einen Veranstaltungsort ist verboten. Vergehen oder Straftaten sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Sollte ein Besucher*in gegen vorbenannte Verbote (sowie nachfolgend §§ 8 und 9) verstoßen, kann ein Verweis von einem Veranstaltungsort erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind dann ausgeschlossen.

§ 8 GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL, GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDEGetränke werden bei den jeweiligen Veranstaltungen kostenpflichtig ausgegeben.Dosen, Plastikflaschen, Glasbehälter jeder Art, sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen oder Lebensmittel, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sind grundsätzlich verboten.

§ 9 FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTEDas Fotografieren mit professionellen Spiegelreflex-Kameras bei einer Veranstaltung ist generell verboten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist im Übrigen Folge zu leisten. Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten.Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis der Veranstalterin und/oder eines Künstlers*in gemacht werden, verboten. Die Veranstalterin ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.

§ 10 HAFTUNGUnsere Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere grundsätzlich keine Haftung der Veranstalterin für beschädigte, gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten unsererseits beruht. Soweit wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wir haften auch für unsere gesetzlichen Vertreter*in und Erfüllungsgehilfen*innen.Als Besucher*in stellst Du uns demgegenüber auf erstes Anfordern frei und erteilst unaufgefordert alle angefragten Informationen, wenn Du schuldhaft einen Schaden gegenüber einem Dritten (bspw. anderer Besucher*in, Künstler*in, Speaker*in, Personal) im Rahmen einer c/o pop- Veranstaltung verursacht hast und dieser Dritte uns in Anspruch nimmt.

§ 11 NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTEDer Besucher*in erklärt sich mit dem Betreten einer Veranstaltung im Rahmen der c/o pop unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während dieser Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung der c/o pop in allen Medien von uns und Dritten umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material ggf. Sponsorenakquise betrieben werden darf.

§ 12 SONSTIGES/ SCHLUSSBESTIMMUNGENNebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Textformerfordernis selbst. Es gilt Deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Köln. Erfüllungsort ist ebenfalls Köln. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.cologne on pop GmbH, Stand: August 2022