Allgemeine Geschäftsbedingungen der Höme - Für Festivals GmbH für die Veranstaltung
Festival Playground (nachfolgend ”AGB”) – (Stand: 4. April 2022)
1. Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten für Verträge über die Eintrittsberechtigung zur Veranstaltung „Festival Playground“
inklusive Unterkunft (nachfolgend „FP-Veranstaltung“) zwischen der Veranstalterin, der Höme - Für
Festivals GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin, (nachfolgend auch: „Höme“, „Veranstalterin“ oder
„wir/uns“) und den Teilnehmern der FP-Veranstaltung (nachfolgend „Teilnehmerin“), welche über die
die Webseite https://www.festivalplayground.com/ (die „Webseite“) geschlossen werden können („FP-
Tickets“). Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form
„Teilnehmerin“ verwendet. Diese Bezeichnungen sowie ggf. in der männlichen Form gehaltene
Personenbezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts.
1.2. Die FP-Veranstaltung findet in Einrichtungen der Center Parcs Bungalowpark Nordseeküste GmbH
(nachfolgend „Center-Park“) statt. Center-Park wird nicht Vertragspartner der Teilnehmerin.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen der Teilnehmerin werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Höme
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Angebote von Höme sind stets freibleibend. Verträge über FP-Tickets kommen erst durch schriftliche
Bestätigung seitens Höme zustande. Für mögliche Falschangaben auf der Webseite
https://www.festivalplayground.com/ wird keine Haftung übernommen. Nachträgliche Änderungen
bleiben vorbehalten. Spätestens mit Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die bis dahin gültige
Preisliste ihre Gültigkeit. Mündlich oder fernmündlich erteilte Informationen stellen lediglich
unverbindliche Auskünfte dar. Teilnahmeberechtigt an der FP-Veranstaltung ist nur, wer das 18.
Lebensjahr vollendet hat.
2.2. Beim Bestellvorgang zu den FP-Tickets können über die Bearbeitungsfunktion noch etwaige
Eingabefehler erkannt und korrigiert werden, bevor die Teilnehmerin die endgültige verbindliche
Bestellung durch den Bestell-Button über unsere Webseite aufgibt.
2.3. Die rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf des FP-Tickets ist erst geschlossen, wenn wir der
Teilnehmerin eine Annahmeerklärung an die von dieser angegebenen per E-Mail-Adresse versenden.
Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die FP-Tickets ist diese schriftliche
Reservierungsbestätigung der Höme - Für Festivals GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren
Auftrag nicht anzunehmen.
2.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit der Teilnehmerin (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von
Höme maßgebend.
3. Preise und Zahlungsbedingungen für die Festivaltickets, Rücktritt
3.1. Die jeweils gültigen, auf der Webseite veröffentlichten Preise für die FP-Tickets gelten pro Person
unter gesonderter Ausweisung der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei etwaigen separat durchgeführten
Buchungen wie z.B. Upgrades, oder Änderungen von bestehenden Buchungen, wird eine
Bearbeitungspauschale i.H.v. 10,00 € (inkl. USt.) fällig. Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis
gestattet, dass der Veranstalterin gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale
von 10,00 € (inkl. USt.) entstanden ist.
3.2. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte (Visa, Mastercard,
American Express, Discover, Diners Club, JCB), per Sofortüberweisung oder PayPal möglich. Die
gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive
Umsatzsteuer und Gebühren ist bei den Zahlarten Kreditkarte, Sofortüberweisung und PayPal nach
Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe erfolgt
die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal
Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung
durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. Bei Auswahl der
Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT
GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart
erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.,
22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen,
einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der
Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne
PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
3.3. Höme ist berechtigt, von dem Buchungsvertrag über das FP-Ticket zuzutreten, ohne dass einer
Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag über das FP-Ticket nicht innerhalb von zwei Wochen
nach der erfolgten Buchung vollständig bei Höme auf dem angegeben Konto eingegangen ist. Für
Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor der FP-Veranstaltung erfolgen, besteht dieses
Rücktrittsrecht bis zum Tag der FP-Veranstaltung.
3.4. Die Teilnehmerin kann jederzeit vor dem Veranstaltungsbeginn der FP-Veranstaltung von dem
Buchungsvertrag über das FP-Ticket zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Höme in Textform per
E-Mail an „[email protected]" zu erklären.
3.5. Tritt die Teilnehmerin gemäß Ziffer 3.4 zurück, gelten folgende Entschädigungspauschalen:
Bei Rücktrittserklärung
- bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn des FP: 25%,
- vom 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn des FP: 60%,
- vom 14. bis 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn des FP: 80%,
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns des FP: 95%.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Höme.
Der Teilnehmerin bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die der Veranstalterin zustehende
angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.6. Höme behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall
sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen
erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
3.7. Richtet sich die Höhe des Preises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer,
Apartment etc.) und tritt einer der von der Teilnehmerin mitangemeldeten Teilnehmer vom Vertrag
zurück, berechnet sich der Preis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten
Belegungszahl neu.
3.8. Bis einen Tag vor Beginn der FP-Veranstaltung kann sich die Teilnehmerin durch eine andere Person
ersetzen lassen; der Änderungswusch ist schriftlich zu richten an: [email protected]
Vertragspartner und Schuldner für das FP-Ticket und die Bearbeitungsgebühr ist die die ursprüngliche
Teilnehmerin. Ein Änderung der zugangsberechtigten Person und eine Neuausstellung des Tickets
setzt voraus, dass die Ersatzperson die AGB für den Besuch der FP-Veranstaltung akzeptiert. Die
Veranstalterin kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen.
4. Umfang der FP-Tickets , Zugangsberechtigung, Tausch der Reservierungsbestätigung
Das per E-Mail übermittelte FP-Ticket stellt, nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages, die
Einlassberechtigung für die FP-Veranstaltung inklusive der Nutzungsberechtigung für die gewählte
Unterkunft eine Reservierungsbestätigung dar und muss vor Ort gegen ein Teilnehmerinnenbändchen
getauscht werden.
5. Umgang mit der FP-Tickets
Das FP-Ticket ist nach ihrer Entwertung bzw. dem Umtausch in ein Teilnehmerinnenbändchen nicht
mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der FP-Tickets ist nicht gestattet. FP-Tickets dürfen
nicht zu einem höheren Preis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb der FP-Tickets
berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der FP-Tickets zu
Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein
Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung
zum FP, d.h. das FP-Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und Höme ist zum Einzug dieses
FP-Ticket ohne Erstattung der Anschaffungskosten berechtigt.
Bei Verlust des Kaufbelegs oder des Teilnehmerinnenarmbändchens, den Höme nicht zu vertreten
hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung der an Höme für das FP-Ticket gezahlten Vergütung.
6. Kapazität der Veranstaltungsflächen des FP
Die maximale Besucherkapazität der einzelnen Veranstaltungsflächen der FP-Veranstaltung ist aus
Sicherheitsgründen begrenzt und wird vom Ordnungspersonal kontrolliert. Sollte der zeitlich begrenzte
Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsflächen aus Sicherheitsgründen nicht gewährt werden können,
dann berechtigt dies nicht zur Reduktion der Rechnungssumme für das FP-Ticket.
7. Programmänderungen
Höme ist frei darin, Programmänderungen der FP-Veranstaltung vorzunehmen. Höme bemüht sich im
Falle der Absage einzelner Programmpunkte um entsprechenden Ersatz; Ansprüche der Teilnehmerin
wegen der Absage oder Wechsel einzelner Programmpunkte bestehen nicht.
8. Bild- und Tonaufzeichnungen
8.1. In den Veranstaltungsstätten der FP-Veranstaltung sind nur Kleinbildkameras und Handys mit
Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit
Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte
aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt. Die
Veranstalterin kann der Teilnehmerin den Eintritt in die Veranstaltungsstätte verweigern, sofern die
Teilnehmerin nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung der Veranstalterin
zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
8.2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer
kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Veranstalterin. Niemand darf ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der Veranstalterin entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken
aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die
Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
9. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Die Teilnehmerin stimmt zu, dass die Veranstaltung durch Foto- Film- und Tonaufnahmen
aufgezeichnet oder im Live-Stream verbreitet wird. Die Teilnehmerin überträgt Höme kostenfrei das
ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Foto- Film- und Tonmaterial in
allen erdenklichen Medien und Nutzungsarten, auch für kommerzielle bzw. werbliche Zwecke, zeitlich
und räumlich unbegrenzt, sowohl selbst zu verwenden als auch an Dritte weitergeben und
veröffentlichen zu dürfen. Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, gegenüber Höme schriftlich
zu erklären, dass sie/er nicht mit der Aufzeichnung der Foto- Film- und Tonaufnahmen oder der
Verbreitung im Live-Stream einverstanden ist.
10. Ausschluss von Teilnehmerinnen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn eine Teilnehmerin auf dem
Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder
Feuerwerkskörper abbrennt, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnehmerin von der FP-
Veranstaltung auszuschließen. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so
verliert das FP-Ticket bzw. das Teilnehmerinnenarmbändchen ihre/seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf
erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
11. Hör- und Gesundheitsschäden
Die Veranstalterin haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihr und ihren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht
schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Gastes zu den Lautsprecher-Boxen ist zu
vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer
Nähe zu den Lautsprecher-Boxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des
Gastes. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend
empfohlen.
12. Verhaltensregeln und Unterkunft auf dem Gelände von Center Parcs
12.1. Beziehen und Verlassen der Unterkunft / Leihgegenstände
Die Bestätigung und eine vollständig ausgefüllte Schlüsselquittung für die Unterkunft, stellt nach
Eingang des gesamten Rechnungsbetrages für das FP-Ticket, die Einlassberechtigung für die
Unterkunft dar. Die Schlüssel zu der Unterkunft so wie die Einlassberechtigungen sind zur Abholung
an der Rezeption der Center Parcs Bungalowpark Nordseeküste GmbH zu Beginn der Veranstaltung
hinterlegt.
Das Apartment, der Bungalow oder das Hotelzimmer (nachfolgend die „FP-Unterkunft“ genannt) wird
für drei Übernachtungen ab Beginn der Veranstaltung überlassen. Am Anreisetag die FP-Unterkunft
spätestens ab 16:00 Uhr bezogen werden. Schlüssel zu der FP-Unterkunft werden an der Rezeption
gegen Schlüsselquittung ausgehändigt.
Am Abreisetag ist die FP-Unterkunft bis 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel am
Empfang zurückzugeben. Die FP-Unterkunft wird mit vollständigem Inventar gemäß
Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung überlassen. Das Inventar ist pfleglich zu
behandeln. Während der Nutzungszeit an dem Objekt entstandene Schäden sind durch die nutzende
Teilnehmerin ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
Bestellungen für Leihgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Die Preise für
Leihgegenstände ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Einen Anspruch hierauf gibt es
nicht. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen können auf Anfrage bei einigen
Apartmenttypen gemacht werden.
12.2. Hausordnung von Center Parcs / Rauchen
Die unterkunftsmietende Person und alle mitreisenden Personen sind verpflichtet, die in den
jeweiligen Einrichtungen der Center Parcs Bungalowpark Nordseeküste GmbH geltenden Regelungen
(Hausordnung, Parkordnung, Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten. Diese können bei der Ankunft
an der Rezeption erfragt werden und werden bei der Buchungsbestätigung mitgesandt. Durch deren
Benutzung erkennen diese Teilnehmerinnen die für die Einrichtung ausgehängten Regeln als
verbindlich an. Bei vertragswidrigem Gebrauch der FP-Unterkunft wie Untervermietung,
Überbelegung, Störungen des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der Veranstaltungsort der FP-Veranstaltung umfasst ausschließlich rauchfreie Anlagen, es sei denn,
es handelt sich um ausgewiesene Raucherbereiche, in denen das Rauchen gestattet ist.
12.3. Verbotene Gegenstände in den Veranstaltungsstätten des FP
Beim Einlass zu den einzelnen Veranstaltungsstätten der FP-Veranstaltung findet aus Gründen der
Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den
Ordnungsdienst statt. Das Mitbringen einiger Gegenstände (z. B. Waffen, Drogen etc.) ist untersagt.
Die jeweils gültige Liste aller verbotenen Gegenstände ist auf der Webseite einsehbar.
12.4. Ruhestörungen / Nachtruhe
Ruhestörungen durch musikalische Darbietungen im Rahmen des (offiziellen)
Veranstaltungsprogramm an den dafür vorgesehenen Stellen sind möglich.
Während der Veranstaltung gilt Nachtruhe in allen Unterkünften, Hotelzimmer und öffentlichen Wegen
des gesamten Ferienparks zwischen 02:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens. Ausgenommen hiervon sind
die Veranstaltungsflächen im Rahmen des (offiziellen) Veranstaltungsprogramms. Eventuelle
Nachtruhestörungen (z.B. durch andere Veranstaltungsgäste) berechtigen nicht zur Reduktion der
Rechnungssumme.
12.5. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen / Präventionsmaßnahmen Bezug auf die COVID-19-
Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten
Die Veranstalterin kann angemessene Sicherheits- und Gesundheitskontrollen sowie
Präventionsmaßnahmen Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten
vornehmen. Es gelten die Bestimmungen der nachstehenden Ziffern 16 und 17 entsprechend.
13. Haftung der Veranstalterin
13.1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Veranstalterin für Schäden gleich welcher Art ist
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
- für Schäden, die die Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- in Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit der Veranstalterin für Schäden, die auf einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie
- für die leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die
Veranstalterin. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die
Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13.2. In den Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung der Veranstalterin – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf
den vertragstypischen, für die Veranstalterin bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der
Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten liegt im selbstverantwortlichen Haftungskreis
des Gastes.
13.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der
Veranstalterin für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung
der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
13.5. Die Veranstalterin haftet für Verlust oder Beschädigung der von der mietenden Person eingebrachten
Sachen gemäß den gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB.
14. Absage, Abbruch oder Verlegung der Veranstaltung
14.1. Die FP-Veranstaltung kann abgesagt oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb
rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die FP-Veranstaltung auch wie angedacht
stattfindet.
14.2. Die Haftung der Veranstalterin bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen
Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfange nach auf die Erstattung des
Nennwertes des FP-Tickets. Persönliche Arrangements, die Teilnehmerin einschließlich Reise im
Zusammenhang mit der FP-Veranstaltung über die in dem Ticket enthaltenen Leistungen
hinausgehend trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet in diesen
Fällen nicht über die Erstattung des Kaufpreises des FP-Tickets hinaus, insbesondere nicht für
getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß der
Ziffer 13 entsprechend.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die FP-Veranstaltung zu einem
wesentlich anderen Event macht, als die Teilnehmerin vernünftiger Weise erwarten darf. Eine
Änderung eines oder mehrerer Programmpunkte im Line-Up einer Veranstaltung dieser Art stellt keine
wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
14.3. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den die
Veranstalterin nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), ist das Recht der Teilnehmerin, von dem Vertrag
zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der
nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat die
Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen.
Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt,
behalten die FP-Tickets für die FP-Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die Teilnehmerin Ticketinhaberin
kann jedoch die Erstattung des Kaufpreises des FP-Tickets nach Maßgabe dieser AGB verlangen,
wenn sie an der verschobenen bzw. nachgeholten Veranstaltung aus sachlichen Gründen nicht
teilnehmen kann.
Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des
Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg,
Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von
chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt
auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder
im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.)
oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu
nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen
Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der
Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.
Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist,
als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den
Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein
entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die Veranstalterin nach billigem
Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.
14.4. Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht
nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere
nach Prüfung der Veranstalterin, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann
– erfolgt, und hat die Veranstalterin die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung
nach den Regelungen der der AGB nicht zu vertreten, kann die Teilnehmerin die Erstattung des
Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe der AGB verlangen. Der Anspruch der Teilnehmerin auf
(im Falle des Abbruchs nach Beginn: anteilige) Erstattung des Ticketpreises erlischt nach Ablauf von
sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis der Teilnehmerin von der endgültigen
Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und
Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und
Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet.
14.5. Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte der Veranstalterin bleiben in jedem Falle unberührt und
gelten fort.
15. Bestehen von Infektionsrisiken
Die Veranstalterin weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen
Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine
Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann.
16. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei Einlass in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und
ähnlich ansteckende Krankheiten / Ausschluss von der Veranstaltung
16.1. Die Veranstalterin behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende
Krankheiten im angemessen Umfang die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur
Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung
angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie
die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.
16.2. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie die
Teilnehmerin vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn die
Teilnehmerin:
a. erforderliche personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, (Vor- und
Familienname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Erklärungen zum
Gesundheitszustand und Aufenthalt in Risikogebieten) vor der Anreise und vor dem Beginn der
Veranstaltung nicht mitteilt, wobei die Veranstalterin insbesondere - unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die
zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln, oder
b. keinen Nachweis über die Durchführung erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. einen
tagesaktuellen negativen Test auf das Coronavirus oder einen geeigneten
Immunisierungsnachweis (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständig ausgeheilten
Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) als auch ggf.
beides (d.h. negatives Testergebnis und Immunisierungsnachweis), vorlegt, oder
c. in den letzten zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn sich mit dem Coronavirus infiziert hat,
mit einem Infizierten Kontakt hatte oder sich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet
aufgehalten hat und nicht nachweislich die gesetzlich oder behördlich angeordneten oder sonst für
eine Infektionsprävention erforderlichen Maßnahmen (z.B. Quarantäne, Testungen) eingehalten
hat, oder
d. eine erhöhte Körpertemperatur, Atemwegssymptome, Einschränkungen des Geruchs- und
Geschmackssinns oder sonstige typische Zeichen einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist,
die vernünftiger Weise darauf schließen lassen, dass von der Teilnehmerin ein Gesundheitsrisiko
ausgeht, oder
e. sich weigert, ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder die Teilnahme an anderen
angemessenen Gesundheitskontrollen verweigert,
sofern die Verweigerung des Zutritts bzw. der Ausschluss von der Veranstaltung nicht im Einzelfall
unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen Buchstaben a. bis e. nach der von der
Veranstalterin vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie
ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen erscheinen.
16.3. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das FP-Ticket seine
Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist
ausgeschlossen.
17. Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während der Veranstaltung
17.1. Die Veranstalterin kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen,
Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um
gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Beispielsweise kann die Veranstalterin
anordnen:
a. Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen (z.B. FFP2-Masken) vor und auf dem
Veranstaltungsgelände;
b. Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen
eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;
c. Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur oder
Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B.
SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);
d. Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- oder
gesundheitsbezogener Aspekten dienlich und angemessen sind.
17.2. Die Teilnehmerinnen haben den Anordnungen der Veranstalterin sowie den diesbezüglichen
Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die Veranstalterin kann den Besuch der
Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass ihre
Anordnungen und Anweisungen befolgt werden. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht
Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass
oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
18. Absage / Verlegung / Reduzierung der Teilnehmerzahl aufgrund der Covid-19-Pandemie
einschließlich Mutationen oder ähnlich ansteckender Krankheiten
18.1. Wird die Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie einschließlich Mutationen oder ähnlich
ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage von der Veranstalterin zu vertreten ist,
wird die Veranstalterin die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In
diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer
16.
18.2. Muss nach dem Beginn des Vorverkaufs der FP-Tickets die maximale Besucherzahl im Hinblick auf
die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit beschränkt werden und übersteigt
die verkaufte Anzahl an FP-Tickets die dann zulässige Besucherzahl, ist die Veranstalterin berechtigt,
FP-Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch
besonderer Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen.
18.3. Die Veranstalterin wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien
Verfahrens bestimmten, welche FP-Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf.
vorzunehmende Neuverteilung von FP-Tickets erfolgt.
18.4. Für stornierte FP-Tickets erhält die Teilnehmerin den für das FP-Ticket an die Veranstalterin
geleisteten Kaufpreis erstattet oder, nach Wahl der Veranstalterin, einen entsprechenden
Wertgutschein, wenn die Veranstalterin aufgrund Gesetzes für diesen Fall zu einer Ausgabe von
Gutscheinen berechtigt ist. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung oder Aufwendungsersatz
(z.B. in Bezug auf Stornokosten für Anreise oder Hotelbuchungen) bestehen nicht. Es gelten im
Übrigen die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen dieser AGB (s. Ziffer 13).
19. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Höme - Für Festivals GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den
Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Höme - Für Festivals GmbH ist berechtigt,
diese Daten an von ihr mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit
dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
Sämtliche Personenbezogene Daten der Teilnehmer speichert Höme gemäß den Bestimmungen der
EU-Datenschutzgrundverordnung zur Veranstaltungsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO)
und für Dokumentationszwecke (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO) für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Weitere Informationen zur Verarbeitung der Daten der Teilnehmer sind unter
hoemepage.com/datenschutz/ einsehbar.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Für Verträge nach diesen AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der
vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen
Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der
Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag
über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen
geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
20.2. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse der Höme - Für Festivals GmbH lautet:
[email protected] Sofern FP-Tickets nicht über das Internet erworben wurden, weist die Höme -
Für Festivals GmbH darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in
Auseinandersetzungen mit Kundeninnen, die Verbraucherinnen sind, nicht teilnimmt.
20.3. Sofern es sich beim der Teilnehmerin um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Berlin für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Teilnehmerin und Höme.
20.4. Jeder Vertrag nach diesen AGB bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen
übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die
gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen
würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.