Open Air am Berg

General terms and conditions of

Open Air am Berg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden des Veranstalters

(Stand: 9. April 2024)

1. Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Kulturverein JOKE e.V., Obere Dorfstraße 15, 91795 Dollnstein („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von Höme betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:

Kulturverein JOKE e.V. Obere Dorfstraße 15 91795 Dollnstein

1.3 Die Höme - Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23, 13347, Deutschland, („Höme”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („Höme-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. Höme ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. Höme ist kein Ticketbroker und nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit Höme im Zusammenhang mit dem Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.

2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme

2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Der Veranstalter wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch Höme unterstützt. Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie "powered by Höme" und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie „Festivalcamp“ oder „INFIELD“ gekennzeichnet und unter diesen Plattformen von Höme für den Veranstalter angeboten. Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3. Form der Tickets

3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige Veranstaltung nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

3.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen („Hardtickets”).

3.3 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

4. Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“

4.1 Die Zahlung des Endkunden wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “STRIPE”) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer)(opens in a new tab) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: https://stripe.com/de/privacy(opens in a new tab)) Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.2 Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann.

4.3 Soweit der Zahlungsdienst „SOFORT” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über die SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT”). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT” bezahlen zu können, muss der Endkunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT” frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT” bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT” durchgeführt und das Bankkonto des Endkunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT” kann der Endkunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/(opens in a new tab) abrufen.


4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

4.5 Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder der Veranstalter noch Höme nehmen Zahlungen des Endkunden entgegen.

5. Rechte und Pflichten

5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.

5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

5.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

5.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.

6. Weitergabe von Tickets

6.1 Tickets dürfen maximal mit einen Aufschlag von bis zu 20 % gegenüber dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) untersagt. Sollte der Veranstalter die technische Lösung zur Umpersonalisierung in seinem Shop nicht aktiviert haben, ist nur zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

6.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

7.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:

Es besteht, mit Ausnahme des Flex-Tickets nach Ziffer 7.4, kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

7.2 Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung:

Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

7.3 Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

7.4 „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 7, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

7.5 „Flex-Ticket“:

Beim Kauf eines sog. Flex-Tickets, steht dem Endkunden bis 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung, für die das Flex-Ticket erworben wurde, ein einmaliges Stornierungsrecht zu. Dieses Stornierungsrecht gilt nur, wenn der Endkunde ersatzweise über die von Höme betriebene Plattform „Infield“ https://infield.live/(opens in a new tab) ein Ticket für eine andere Veranstaltung kaufen möchte, welche in demselben Kalenderjahr stattfindet und nicht bereits ausverkauft ist („Infield-Festival") und dabei folgende Vorgaben einhält:

(1) über das unter dem Link https://hoemepage.com/ticketing/support/(opens in a new tab) abrufbare Formular hat sich der Endkunde zunächst bei Höme gegenüber dem Veranstalter zum Zwecke der Stornierung des erworbenen Tickets anzumelden und dieses Formular unter Angabe

  • seines Namens, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bestell-ID,
  • des Namens des Infield-Festivals, für das das Flex-Ticket erworben wurde, und
  • des Namens des anderen Infield-Festivals, für das der Endkunde ein Ticket erwerben möchte,

auszufüllen und durch Klicken des am Ende des Formulars vorgesehenen Buttons abzusenden;

(2) Höme nimmt das abgesendete Formular für den angegebenen Veranstalters entgegen und sendet dem Endkunden im Namen des Veranstalters des im Formular angegebenen Infield-Festivals eine sog. „Purchase Intent“-Einladung, über die der Endkunde ein Ticket für das von ihm gewünschte, andere Infield-Festival kaufen kann.

(3) Sobald die Anfrage des Endkunden bei Höme über das abgesendete Formular eintrifft, storniert Höme im Auftrag des Veranstalters das zunächst erworbene Ticket. Der Zahlungsabwickler STRIPE wickelt die Stornierung umgehend ab und erstattet dem Endkunden den Kaufpreis für das erworbene Flex-Ticket. Ein Ticket, welches nach Stornierung des ersten Kaufes von dem Endkunden über die sog. „Purchase Intent“-Einladung erworben wurde, kann zu den Bedingungen des Flex-Tickets nicht storniert werden.

(4) Es steht dem Endkunden frei, zunächst die Erstattung des ersten Kaufes abzuwarten, bevor er über die „Purchase Intent“-Einladung sein Ticket für das andere Infield-Festival kauft.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

8.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

8.3 Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

8.4 Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der Höme-Services.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

9.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

9.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und Höme.

9.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

9.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und Höme sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

10. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

Zusätzliche AGBs für den Erwerb einer Eintrittskarte für das Open Air am Berg-Festival

Mit dem Erwerb der Open Air am Berg – Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters (Kulturverein JOKE e.V.).

10.1 Allgemeine Bestimmungen

10.1.1 Das Festival findet bei jeder Witterung, größtenteils im Freien statt. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.Ä. die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen. Sollte das Open Air am Berg aus anderen Gründen nicht stattfinden, müssen Schadensersatzansprüche binnen 14 Tage nach Absage der Veranstaltung gestellt werden. Nach Ablauf der Frist (14 Tage nach Absage der Veranstaltung) erlöschen die Schadensersatzansprüche.

10.1.2 Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Schäden. Ohrenschutz kann kostengünstig an der Jugendschutzstelle/ Infopoint erworben werden.

10.1.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.

10.1.4 Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind verboten.

10.1.5 Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.

10.1.6 Bei Verlust von Tickets, Pfandmarken oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.

10.1.7 Mit dem Erwerb von Eintrittskarten oder der Teilnahme auf Grund einer kostenfreien Einladung akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der/die Eintrittskarteninhaber/in bzw. der Veranstaltungsteilnehmer die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.

10.1.8 Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse/am Einlass vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für im Vorverkauf erstandene Karten als auch den Verkauf an der Abendkasse sowie Einlass über die Gästeliste.

10.1.9 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum oder Besitz des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

10.1.10 Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.

10.1.11 Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.

10.1.12 Die auf dem Festivalgelände befindliche Jugendschutzstelle/ Infopoint ist als Anlaufstelle für Beschwerden und als Fundbüro zu nutzen.

10.1.13 Hunde und andere Tiere sind generell verboten. Hunde/ Tiere mögen keine laute Musik und große Menschenansammlungen.

10.2 Jugend

10.2.1 Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

10.2.2 Die Teilnahme von Jugendlichen, also alle unter 18 Jahren, am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmt. Die Eltern haben die Verpflichtung und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den Aufenthalt am Festival.

10.2.3 Jugendliche ab 15 Jahren dürfen ohne Aufsicht auf das Festival, also Zeltplatz und Festivalgelände, müssen jedoch um 24 Uhr das Festivalgelände/Bühnenbereich verlassen.

10.2.4 Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht auf das Festival, d. h. Zeltplatz und Festivalgelände (Bühnenbereich). Jugendliche unter 18 Jahren müssen nach 24 Uhr das Festivalgelände/Bühnenbereich verlassen.

10.2.5 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Festivalgelände nach 24 Uhr verbleiben, wenn eine Aufsichtsperson den Jugendlichen beaufsichtigt und zwischen Ihnen ein tatsächliches Aufsichtsverhältnis besteht. Die Aufsichtsperson muss in der Lage sein, die Aufsicht zu übernehmen. Das unterschriebene Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht ist natürlich mitzuführen.

Achtung: Die Eltern/Erziehungsberechtigen tragen die Verantwortung bei der Auswahl der Aufsichtspersonen. Die Aufsichtspflichtigen müssen nicht nur volljährig sein, es muss außerdem ein gewisses Respektsverhältnis vorhanden sein (in der Regel kann diese Aufgabe also z.B. nicht der volljährige Freund oder die Freundin erfüllen.)

10.2.6 Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

10.2.7 Bei Problemen oder Fragen ist während des Festivals die Jugendschutzstelle/ Infopoint rund um die Uhr als Anlaufstelle geöffnet.

10.2.8 Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.

10.3 Programm

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen.

Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wieder. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

10.4 Ton- und Filmaufnahmen

10.4.1 Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen von auftretenden Künstler/innen im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

10.4.2 Auf dem Festivalgelände (inkl. Parkplatz und Campingplatz) werden Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch vom Kulturverein JOKE e.V. beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt, vervielfältigt und genutzt (z.B. für aktuelle Berichterstattung bzw. Dokumentationen, die via Print-Medien, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden). Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden. Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.

10.5 Sicherheit

10.5.1 Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang des Festivalareals, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden.

10.5.2 Den Anordnungen der Sicherheitskräfte, der Festivalmitarbeiter und der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

10.5.3 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen.

10.5.4 Eine Liste mit verbotenen Gegenständen kann auf der Homepage des Open Air am Berg eingesehen werden (www.openairamberg.de). Mitgebrachte verbotene Gegenstände werden vom Veranstalter konfisziert. Außerdem kann das Mitbringen von verbotenen Gegenständen dazu führen, dass kein Einlass gewährt wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10.5.5 Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen die Security und Erfüllungsgehilfen gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu verweisen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10.5.6 Sollte ein Festivalbesucher vom Hausrechtsinhaber Hausverbot bekommen, werden vom Betroffenen „zum Schutz privater Rechte“ die Personalien festgestellt und ein Lichtbild angefertigt. Die Daten werden für die Veranstaltungsdauer gespeichert und danach gelöscht. Die Daten stehen nur dem Ordnungspersonal zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass der Betroffene nicht wieder in das Gelände eindringen kann. Falls der Betroffene mit dieser Maßnahme nicht einverstanden ist, so wird in der Regel die Polizei verständigt, um durch diese die Identität hoheitlich feststellen zu lassen. Nach den Umständen des Einzelfalles wird auch eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruch in Erwägung gezogen. Der Veranstalter prüft in jedem Falle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betroffenen.

10.5.7 Aggregate zur Stromerzeugung sind nicht gestattet. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt diese für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.

10.6 Camping

10.6.1 Der Campingplatz ist zu den auf der Homepage (www.openairamberg.de) angegebenen Zeiten geöffnet. Auf den Parkflächen und Wild Campen ist nicht erlaubt. Es wird pro Person ein Müllpfand erhoben.

10.6.2 Personen ohne Festivalticket haben keinen Zutritt zum Campingplatz.

10.6.3 Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die Campingplätze werden nicht bewacht.

10.6.4 Müll muss im bereitgestellten Container entsorgt werden. Illegale Müllentsorgung im Wald oder den umliegenden Feldern ist strengstens untersagt. Bei Erkennen werden rechtliche Schritte eingeleitet.

10.6.5 Grillen ist (außer bei Waldbrandgefahr) auf dem Campinggelände gestattet. Dabei sind handelsübliche Grills zu verwenden. Bei Holzkohlegrills ist ein ausreichender Abstand zwischen Untergrund und Glutschale zu gewährleisten. Auf dem Boden stehende Feuertöpfe oder offene Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten. Funkenflug ist zu vermeiden.

10.6.6 Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

10.7 Parken

10.7.1 Es ist grundsätzlich der Beschilderung und den Anweisungen der Parkeinweiser Folge zu leisten.

10.7.2 Parken auf fremden Privatgrundstücken, vor Einfahrten und auf Flächen des Festivalgeländes ist strengstens untersagt. Parken ist nur auf den vom Veranstalter ausgewiesenen Flächen erlaubt.

10.7.3 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig belangt, sobald der Abschleppwagen bestellt ist). Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten. Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

10.7.4 Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

10.8 Schadensersatz

10.8.1 Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.

10.8.2 Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.